Der DVG hat eine Rundmail vom VDH an alle Vereine weitergeleitet, mit der Bitte um Verteilung in den Vereinen. Anbei die Mail: 


Petition an Bundesminister Cem Özdemir


Gegen die unverhältnismäßige Umsetzung der Tierschutzhundeverordnung – seriöse Hundehalter und Züchter werden bestraft

 

Bitte unterstützen Sie unsere Petition: https://chng.it/SzC4cMyw8Y



Das in § 10 Abs. 2 vorgesehene Ausstellungsverbot der TierSchHuV wird von den Vollzugsbehörden teilweise mit überzogenen Anordnungen umgesetzt, die auf alle teilnehmenden Rassehunde und Mischlinge angewendet werden.

Diese sehen die pauschale Anordnung aufwendiger, kostenintensiver und für die Tiere belastender Untersuchungen vor. Diese Überprüfung auf Erkrankungen, für die es aus tierärztlicher Sicht bei vielen Hunden keine Veranlassung gibt, ist tierschutzwidrig. Viele Tierärzte weigern sich daher, die behördlich vorgesehenen Untersuchungen durchzuführen, so dass die Auflagen einem Ausstellungsverbot für gesunde Hunde gleichkommen.


Ferner berücksichtigen die Auflagen der Vollzugsbehörden nicht die Prävalenz von Erkrankungen bei bestimmten Rassen. Dies führt zu unverhältnismäßigen Vorgaben für die Untersuchung von Hunden, die auf Veranstaltungen gezeigt werden oder an Sportturnieren teilnehmen sollen.


Jedem Hundehalter wird damit generell ein Verstoß gegen die TierSchHuV unterstellt, den sie zu entkräften haben. Für jeden gesunden Hund wird damit ohne rechtliche Grundlage zunächst ein Ausstellungsverbot ausgesprochen. Dies ist als Verschuldensvermutung zu werten, die im klaren Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen steht.


Die Vollzugsbehörden benötigen klare Handlungsvorschriften für die Umsetzung des Ausstellungsverbot nach § 10 Abs. 2 der TierSchHuV. Die Veterinärämter müssen derzeit eigenständig und ohne konkrete Vorgaben Konzepte zur Umsetzung erstellen. Das Resultat ist ein uneinheitliches Vorgehen, das teilweise in unverhältnismäßigen und tierschutzwidrigen Anordnungen mündet.


Hier muss das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft dringend eingreifen und über eine allgemeine Verwaltungsvorschrift oder, wie vom Bundesrat gefordert, über ein aktuelles Gutachten zur Auslegung der TierSchHuV den Vollzugsbehörden konkrete Vorgaben für die sinnvolle und zielführende Umsetzung machen.


Der VDH und seine Mitgliedsvereine, die seit Jahrzehnten im Rahmen rassespezifischer Zuchtprogramme viele Maßnahmen zur Verbesserung der Zucht von gesunden Rassehunden umsetzen, sollten mit ihrer Erfahrung und dem vorhandenen Datenmaterial bei der Entwicklung sinnvoller Handlungsvorschriften einbezogen werden. Der Wissenschaftliche Beirat des VDH und die tierärztlichen Fachgesellschaften, die die Zucht im VDH wissenschaftlich begleiten, sollten hierzu ebenfalls angehört werden.


Bitte beachten Sie dazu auch unsere ausführliche Stellungnahme auf https://www.vdh.de/tierschutzhundeverordnung


Mail von: 

VDH Service GmbH

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